Wenn ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde und der Unfallgegner Schuld am Unfall ist, so handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
In diesem Fall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, also einen Gutachter, der nicht von der gegnerischen Versicherung geschickt wird.
Die Versicherung bietet Ihnen mittlerweile sehr oft an, den Schaden schnell und unkompliziert zu regeln und vermittelt dann auch sofort einen Kfz-Gutachter von sich. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn jeder arbeitet für seinen Auftraggeber!
Es ist davon auszugehen, dass der Versicherungssachverständige hier die Interessen der Versicherung wahrnimmt und nicht die des Geschädigten!
Es wird auch gerne auf einen Kostenvoranschlag verwiesen. Ein Kostenvoranschlag ist aber lediglich das Angebot eines
KFZ-Betriebes, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren. Dieser Preis darf um ein gewisses Maß
überschritten werden (in der Regel maximal 20 %). Sollten aber größere "versteckte Mängel" auftauchen (z.B. wird erst ersichtlich, dass das Heckblech eingedrückt ist, nachdem man den hinteren
Stoßfänger ausgebaut hat), trägt entweder der Geschädigte oder die Reparaturwerkstatt diese zusätzliche Kosten.
Bei einem Gutachten hingegen dürfen diese "versteckten Mängel" nachträglich aufgeführt werden, d.h. es wird ein Nachtrag zum
Gutachten erstellt. Das Risiko dieser zusätzlichen Kosten besteht für Sie also nicht.
Auch ermittelte Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wetminderung undNutzungsausfall sind in einem Kostenvoranschlag nicht aufgeführt. Diese sind
Werte, die eine vollständige Beweisführung gewährleisten.
Ein wichtiger Punkt ist die Wertminderung. Nicht alle wissen, dass auch für Fahrzeuge die z.B. älter als 10 Jahre und über 100.000 km an Laufleistung haben, u.U. eine Wertminderung zusteht. Dies ist allerdings nur über ein Gutachten möglich.
Verschenken Sie also kein Geld!
Zur Fahrzeugbegutachtung kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, auf die Arbeit, in die Werkstatt oder wo auch immer das Fahrzeug steht.
Das Beste dabei: Es entstehen keinerlei Kosten für Sie, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen.
Sie möchten alles über einen Rechtsanwalt (wichtig Verkehrsrecht) laufen lassen? Auch da können wir behilflich sein. Dieser ist im Haftpflichtschaden ebenfalls für Sie kostenlos.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
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Das Kfz.-Sachverständigenbüro Antunez-Ramos berät Sie gern !
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